Wer kann den Vaterschaftstest durchführen lassen ?
Jede Privatperson kann einen DNA-Test durchführen lassen und ein Abstammungs-gutachten anfordern. In den meisten Fällen handelt es sich um die Vaterschaftsbestimmung oder Erbschaftsangelegen-heiten.
Jedes Gericht kann die Feststellung einer Vaterschaft beauftragen. Dabei handelt es sich oft um Abstammungsbestimmungen von Personen, die eine gerichtliche Klärung von Unterhaltsansprüchen wünschen.
Soll das Gutachten vor Gericht verwendet werden, muss die Identität aller beteiligten Personen bei der Probennahme von einem unabhängigen Zeugen bestätigt und in einer Niederschrift festgehalten werden. Zudem müssen Mundschleimhaut- oder Blutproben des vermeintlichen Vaters, der Mutter und des Kindes vorliegen.
Jugendämter und soziale Einrichtungen benötigen häufig Abstammungsgutachten für ihre Arbeit mit den Familien und für Vormundschaften. Auftraggeber ist jeweils die betroffene Familie.
Wichtig: Bei der Probenentnahme für den DNA-Test ist es wichtig, dass alle betroffenen Personen einwilligen.
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