Wer kann einen Vaterschaftstest ausführen und wer muss dem Test zustimmen?
Der Test kann von einer Behörde (Jugendamt, Gesundheitsamt, Ausländerbehörde) oder von einer Privatperson angefordert werden.
Ausführen kann man den Vaterschaftstest, wenn man das Gendiagnostikgesetz beachtet. Einer der wichtigsten Punkte ist daber die schriftliche Erlaubnis oder Einwilligung der Sorgeberechtigten und/oder der Testpersonen. Diese Einwilligung müssen Sie dem Labor vorlegen. Bei minderjährigen Kindern muss auch die Mutter dem Test zustimmen, auch wenn sie nicht selbst am Test teilnimmt. Bei Vaterschafts- oder Mutterschaftsanalysen im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Ausländerbehörden zum Familiennachzug gelten weniger strenge Vorschriften.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Behörde oder auch Dr. Michael Jung, Tel: 0641 9446053.
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