Kann man auch anderes als Speichelproben untersuchen lassen ?
Dies macht keinen Sinn, da jede Testperson und die Sorgeberechtigten schriftlich in die DNA-Vaterschaftsanalyse einwilligen müssen. Spurenproben können also nur noch untersucht werden, wenn die Testperson nachweislich verstorben ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Aber nicht jede Spurenprobe eignet sich gut für eine Untersuchung, so sind z. B. ausgefallene Haare von einer Bürste oder abgeschnittene Haare nicht für einen Vaterschaftstest geeignet.
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